Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Transporte – Sven Neumann GbR für Transport-, Umzugs- und Lagerleistungen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Transport-, Umzugs-, Beiladungs- und Lagerleistungen der Transporte – Sven Neumann GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande. Angaben des Auftraggebers zu Art, Umfang und Gewicht des Transportguts sind Grundlage des Angebots; wesentliche Abweichungen können zu einer Preisanpassung führen.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen (z. B. Möbelmontage, Verpackung, Zwischenlagerung, Ent- und Beladung ohne vorhandene Rampe) werden gesondert vereinbart und berechnet.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Transportgut zum vereinbarten Termin bereit- und zugänglich steht.
  • Zerbrechliche, besonders wertvolle oder gefährliche Güter sind vorab anzuzeigen.
  • Erforderliche Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu veranlassen.
  • Der Auftraggeber hat für ausreichende Zufahrts- und Parkmöglichkeiten zu sorgen.

§ 5 Preise und Zahlung

Es gelten die vereinbarten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung bei Ablieferung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Anzahlungen zu verlangen. Bei nachträglichen Mehrleistungen oder unzutreffenden Angaben des Auftraggebers kann eine entsprechende Nachberechnung erfolgen.

§ 6 Termine

Vereinbarte Termine werden nach besten Kräften eingehalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehrs- oder Wetterlagen, Grenz- und Zollabfertigung oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz, soweit gesetzlich zulässig.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, bei Güterschäden im Rahmen von Verkehrsverträgen insbesondere nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) bzw. bei grenzüberschreitenden Beförderungen nach dem CMR-Übereinkommen. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 8 Ausgeschlossene Güter

Von der Beförderung ausgeschlossen sind – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutvorschriften sowie lebende Tiere und leicht verderbliche Waren.

§ 9 Zwischenlagerung

Bei vereinbarter Zwischenlagerung wird das Lagergut sorgfältig und trocken verwahrt. Die Lagerdauer und -kosten werden gesondert vereinbart. Für die Zeit der Lagerung gelten die Haftungsregelungen des § 7 entsprechend.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Diese AGB stellen allgemeine Vertragsbedingungen dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

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